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   BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84   

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BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden Ausländern - Umfang des Ermessens der Verwaltungsbehörden beim Nachzug von Ausländern - Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2099
  • NVwZ 1985, 658 (Ls.)
  • DÖV 1985, 681
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Dieses Gebot gewährt Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Aufenthalt; vielmehr sind die gegen einen Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen(Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - NJW 1984, 2775 [2778]).

    Das ist mit dem in der Rechtsprechung des Senats wiederholt umschriebenen Zweck der Ermessensermächtigung (vgl.Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2777]) vereinbar.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Es ist nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar, daß der Ehemann, wenn er eine vorübergehende Trennung von seiner Ehefrau und seinem Kinde nicht in Kauf nehmen will, zu ihnen in seine Heimat zurückkehren muß und nicht länger in der Nähe seiner im Bundesgebiet lebenden Verwandten bleiben kann (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [194]).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - 11 S 2422/92

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

    Denn Art. 6 Abs. 2 GG ist zwar bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsgenehmigung zu beachten, wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kind trotz der gegen eine Aufenthaltsgenehmigung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1984 -- 1 A 4.83 -- InfAuslR 1984, 297, und Beschl. v. 31.1.1985 -- 1 A 74.84 -- NJW 1985, 2099).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerwG, 26.09.1985 - 1 B 110.85

    Nachzug des Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer - Zweck der

    Die Beschwerdebegründung zeigt keine Gesichtspunkte auf, die es erforderlich machen könnten, diese vom beschließenden Senat in mehreren Entscheidungen dargelegten Grundsätze (z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 -) in einem Revisionsverfahren zu erörtern.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine

    Eine derartige im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Entscheidung entspricht in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung und verletzt nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; Beschluß vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44 f; Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAusl. 1987, 111).
  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -, vom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 -, vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 -).
  • BVerwG, 19.04.1989 - 1 A 109.88

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Unterbrechung des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt betont, daß die für den Familiennachzug geltenden Ermessensrichtlinien nicht schematisch angewendet werden dürfen, vielmehr Besonderheiten des Einzelfalls in der Ermessensabwägung berücksichtigt werden müssen und es unter Umständen gebieten können, dem zuzugswilligen Ehegatten schon vor Ablauf der erwähnten Frist einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet zu gestatten (Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65, vom 20. Juli 1988 - BVerwG 1 A 45.88 -).
  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 A 67.85

    Rechtsmittel

    Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099 = DÖV 1985, 681).
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